Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das Individualarbeitsrecht bestimmt die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, vor allem den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn nötig, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das Kollektivarbeitsrecht bestimmt Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die sie vertretenden Verbände und auf der anderen Seite die Vertretungen der Arbeitnehmer, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Das Kollektivarbeitsrecht behandelt die Rahmenbedingungen für das Tarifrecht, das Streik- und Aussperrungsrecht sowie das Betriebsverfassungsrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist augenscheinlich kleinteilig aufgebaut, weil es trotz vieler Versuche, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Deshalb müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als fünfzig Rechtsquellen abarbeiten. 

Alle Quellen des Rechts finden sich in einer Normenpyramide, die mit dem über allem stehenden EU-Recht und dessen Richtlinien startet und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hinunter zum Weisungsrecht des Arbeitgebers als unterste Ebene reicht. 

Parallel müssen mit Arbeitsrecht befasste Anwälte das sogenannte Richterrecht berücksichtigen, welches sich aus der ständigen Rechtsprechung des BAG ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Regensburg übernommen werden kann. 

Aber wann ist es empfehlenswert einen Fachanwalt für Arbeitsrecht dazuzuholen? Natürlich, wenn es um Bedeutendes geht, wie beispielsweise berufliche Aussichten, die Karriere, Geld oder auch nur den guten Ruf. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht ist bezüglich der rechtlichen Lage immer auf dem neuesten Stand und weiß, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das wird entscheidend, wenn zum Beispiel die Bestimmungen im Tarifvertrag von denen des Arbeitsvertrages zum Nachteil des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Regensburg. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0941-38177705


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