
Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht
Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Eine Honorierung anwaltlicher Leistungen muss in Deutschland entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, wobei im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage bildet. Möchte ein Klient des Rechtsanwalts in einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8000 Euro. Je nachdem was für eine Tätigkeit beauftragt wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.
Umständlicher ist die Berechnung des Streitwertes, sofern es im Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Gesetzt, dass es um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung geht, ergibt sich ein Streitwert von einem Monatsgehalt, bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung dagegen, drei Monatsgehälter.
Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?
Es kommt deshalb darauf an, welche Tätigkeiten sich aus dem Auftrag des Mandanten ergeben. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 3.750,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 278,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 180,70 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 278,00 Euro, also 333,60 Euro. Zuzüglich der pauschalen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 635,82 Euro.
Die Summe ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 278,00 Euro addiert werden und es ergibt sich ein Gesamtbetrag von 966,64 Euro. Doch auch bei einer Beendigung mit Urteil erhöhen sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei diesem Rechenbeispiel auf 1.906,67 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 2.288,31 Euro.
Je höher der Streitwert, desto höher ist auch die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung und das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, jedoch nicht linear, sondern degressiv.
Sicher kann ein Gerichtsverfahren zweifellos teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.
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