Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Arbeitgeber sind eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, dabei kann es sich um natürliche oder juristische Personen handeln. Die Arbeitgeber sind in den überwiegenden Fällen Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, aber auch eine Privatperson, die stundenweise eine Hilfskraft beschäftigt, ist Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei sind die Arbeitnehmer, da ohne gäbe es die Arbeitgeber gleichfalls nicht. Beim Arbeitnehmer handelt es sich jedoch immer um eine natürliche Person, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellt und eine Arbeitstätigkeit wahrnimmt. Falls der Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft den Erbringungsort, die Arbeitszeit und die Inhalte der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Für Arbeitsverträge gelten zunächst keine Formvorschriften, das heißt, sie können schriftlich oder mündlich wirksam geschlossen werden. Allerdings sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den vereinbarten Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Ausgenommen der Angaben zu den Vertragsparteien gehören der Beginn, die Dauer sowie gegebenenfalls das Ende des Arbeitsvertrages hinein, weiter kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten dazu – mit den Schlussbestimmungen endet der Arbeitsvertrag. 

Die Angaben zur Arbeitsleistung lassen sich in Art der Tätigkeit, Arbeitszeit, eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. Dergleichen sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Pünktlichkeit, Sorgfaltspflicht, Krankmeldung, und Verschwiegenheit, enthalten sein. 

Zum Punkt Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie es sich aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Niemals fehlen sollten die Angaben zu Gratifikationen, Zulagen, Aufwendungsersatz sowie vermögenswirksamen Leistungen. 

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