Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Wenn rechtliche Dinge zu erledigen sind, werden Anwälte gebraucht. Es wird wahrscheinlich ein Patentanwalt, wenn es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, wenn der Rechtsgeber, also der Staat, zu vertreten ist oder auch ein Rechtsanwalt, für die Beratung und Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Zudies gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, die sich um die spezifischen Probleme von Verbänden und Unternehmen kümmern.

Erst wenn ein Jurist spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er sich Fachanwalt nennen. Der Erwerb einer Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 für 24 Rechtsgebiete durchführbar. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, auf welche Weise aus einem normalen Anwalt ein Fachanwalt, beispielsweise für Arbeitsrecht, wird. Nur knapp 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, ein gutes Fünftel davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitsrecht müssen besonderes Wissen im Individualarbeitsrecht, dem kollektiven Arbeitsrecht sowie dem Verfahrensrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Zusammenhang das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht, das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat jedoch das individuelle Arbeitsrecht, weil dort besonderes Wissen bezüglich des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, und dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erringen, muss der Bewerber mindestens 100 selber bearbeitete Fälle belegen, entsprechend müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es jemanden erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zu einem Rechtsanwalt, also zum Volljuristen, mit einer Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Regensburg. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0941-38177705


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