Der Aufhebungsvertrag

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Aufhebungsverträge sind ein Mittel zur Beendigung eines Vertrags und können von den Vertragsparteien frei gestaltet werden, jedoch wird prinzipiell die Schriftform vorausgesetzt. Der große Gestaltungsspielraum wird durch die Parteien auch dafür beansprucht, Abfindungen sowie Wettbewerbsverbote zu beschließen. Der Hauptgrund der Arbeitgeber Aufhebungsverträge anzubieten, ist, damit den gesetzlichen Kündigungsschutz des Arbeitnehmers zu umschiffen.

Soll ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendigt werden, empfehlen sich dafür, je nach Voraussetzungen, ein Aufhebungs- oder ein Auflösungsvertrag an. Wichtigste Voraussetzung ist ebendeswegen, dass für den Arbeitgeber einerseits und für den Arbeitnehmer andererseits eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Frage kommt. Da ein Aufhebungsvertrag besonders für den Arbeitnehmer von signifikanten Nachteilen begleitet wird, sollte er diesen nicht unüberlegt unterschreiben.


Nach- und Vorteile eines Aufhebungsvertrages für die beiden Vertragsparteien

Der Nutzen für die Arbeitgeberseite ist enorm: Eine teure Kündigungsschutzklage wird vermieden, die Kündigungsfrist muss nicht eingehalten werden, die Vorteile für den Arbeitgeber überwiegen deutlich und das Arbeitsverhältnis kann ohne wirksamen Kündigungsgrund beendet werden.

Der arbeitnehmerseitige Nutzen fällt dagegen kleiner aus: Diese können eventuell einer wirksamen Kündigung zuvorkommen, ein überdurchschnittliches qualifiziertes Arbeitszeugnis aushandeln, mit sehr guten Aussichten eine Abfindungszahlung verlangen sowie die Kündigungsfrist abkürzen.

Die möglichen Defizite halten sich für Arbeitgeber in kalkulierbaren Grenzen: Abfindungszahlungen in beträchtlicher sind bei den meisten Aufhebungsverträgen ohnehin unvermeidlich, hinzu kommt gelegentlich noch eine zusätzliche Entschädigungsleistung für die Dauer eines vereinbarten Wettbewerbsverbots.

Die Beeinträchtigungen für den Arbeitnehmer sind möglicherweise eklatant: Eventuell endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist. entfällt der bestehende Kündigungsschutz. ruht für den betreffenden Zeitraum der Anspruch auf Arbeitslosengeld oder unterliegt der Anspruch auf das Arbeitslosengeld, bei ungünstig gestalteten Aufhebungsverträgen, einer Sperrzeit von bis zu zwölf Wochen.

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