Urlaub
Urlaub
Der Erholungsurlaub
Öfters wird die Urlaubszeit als die schönste Zeit des Jahres beschrieben und wer mag dem schon widersprechen, ist man doch in dieser Zeit von allen Arbeitspflichten entlastet, erhält seine Bezüge weiter sowie bekommt in den meisten Unternehmen zusätzliches zum Urlaubsentgelt ein zuzügliches Urlaubsgeld. Indessen befeuern sich am Thema Erholungsurlaub immer wieder arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Gelegentlich sind es allein durch Missdeutungen herbeigeführte Missverständnisse, viel öfter geht es jedoch um ernsthafte Interessenkonflikte zwischen Arbeitgebern sowie Arbeitnehmern.
Um derartige Konflikte auszuschließen, sind genaue Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Bedingungen hilfreich. Im Allgemeinen ist ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag ausreichend, um den Urlaubsanspruch festzustellen. Wenn darin nichts findet, gilt für alle Beschäftigten in Deutschland der gesetzliche Mindesturlaub von insgesamt vier Wochen, egal ob Vollzeit- oder Minijob, ob Sechs- oder Zweitagewoche.
Von der Beantragung bis zum Urlaubsantritt
Zunächst muss der Erholungsurlaub vom Mitarbeiter beim Arbeitgeber formell beantragt werden, besser früh, am besten gleich zu Anfang des neuen Kalenderjahres und bis spätesten 14 Tage vor dem gewünschten Urlaubstermin. Das kann entweder mündlich oder auch schriftlich erfolgen, allerdings haben beide Möglichkeiten Nach- und Vorteile.
Von da an muss der Arbeitgeber den Urlaubsantrag annehmen, um dem Arbeitnehmer diesen somit befürworten. Die Genehmigung des Erholungsurlaubs sollte idealerweise zügig erfolgen, damit der Mitarbeiter diesen richtig planen kann, ungeachtet dessen ist dem Gesetzgeber dafür keine Frist gesetzt.
Vermutet der Mitarbeiter eine Ablehnung seines Urlaubs, nichts anderes ist es, wenn die Genehmigung nicht erteilt wird, bleibt dem Antragsteller nur noch der Gang vors Arbeitsgericht, damit seinen Urlaubswünschen entsprochen wird. Von einer sogenannten Selbstbeurlaubung ist in jedem Fall abzuraten, denn diese führt womöglich ohne Umweg zu einer wirksamen fristlosen Kündigung.
Zur Berechnung des Urlaubsentgeltes kommt es darauf an, wie viel Gehalt der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt durchschnittlich regulär bezog. Das Urlaubsentgelt muss vor Urlaubsantritt ausgezahlt werden.
Hilfe durch den Fachanwalt
Holen Sie sich professionelle Unterstützung bei Mobbing
Wir von der Regensburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0941 38177705
Das könnte Sie auch interessieren:
Kanzlei Kronbichler, Ihre Fachanwälte für Arbeitsrecht
Unseren Mandanten helfen wir als lang erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht bei arbeitsrechtlichen Problemen, sei es bei einer Kündigung, Abmahnung, einem schlechten Zeugnis, Fragen zum Arbeitsverhältnis, eines Teilzeitantrags, auch in der Elternzeit oder bei jedem anderen Problem im Arbeitsverhältnis.
Arbeitsrecht Hotline:
0941-38177705
Unser Partner im Arbeitsrecht
Weitere Informationen
Fristlose Kündigung
Ordentliche Kündigung
Abmahnung
Urlaub
Abfindung
Arbeitslosengeld
Unsere Standorte
Sie finden unsere Kanzlei für Arbeitsrecht auch an weiteren Standorten in ganz Deutschland. Hier erhalten Arbeitnehmer eine persönliche kompetente Beratung und Soforthilfe im Arbeitsrecht durch erfahrene Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Standorte anzeigen
- Aachen
- Augsburg
- Berlin
- Braunschweig
- Bremen
- Bochum
- Bonn
- Chemnitz
- Darmstadt
- Dresden
- Dortmund
- Düsseldorf
- Duisburg
- Essen
- Erlangen
- Erfurt
- Frankfurt
- Freiburg
- Gießen
- Halle
- Hamburg
- Hannover
- Heidelberg
- Karlsruhe
- Kiel
- Koblenz
- Köln
- Ludwigshafen
- Leipzig
- Mainz
- Mannheim
- Mönchengladbach
- München
- Nürnberg
- Offenbach
- Oldenburg
- Potsdam
- Regensburg
- Stuttgart
- Wiesbaden
- Würzburg
- Wuppertal