Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Kronbichler
Fachanwalt für Arbeitsrecht München
Herr Christian Kronbichler ist seit dem Jahr 2003 als Rechtsanwalt in München zugelassen. Im selben Jahr gründete er zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Waldschütz eine Rechtsanwaltssozietät. Diese schloss sich etwa sechs Jahre später mit den Rechtsanwälten Georg E. Klein und Maximilian Klein (LL.M.Eur.) zur Partnerschaftsgesellschaft WALDSCHÜTZ KRONBICHLER KLEIN (WKK Rechtsanwälte) zusammen.
Er studierte an den Universitäten Regensburg, Kiel, Salzburg und München Rechtswissenschaften und entschied sich frühzeitig für das Arbeitsrecht. Sein Referendariat absolvierte er in München in der Kanzlei eines Insolvenzverwalters. In dieser Zeit führte er am Arbeitsgericht München selbstständig Kündigungsschutzverfahren durch. Im Jahr 2010 wurde Christian Kronbichler von der Rechtsanwaltskammer München als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen.
Schwerpunkte seiner Tätigkeit
Kündigungsschutzverfahren: Gibt es genügend Zweifel an der Wirksamkeit einer Kündigung und sind weitere Voraussetzungen erfüllt, ist es sinnvoll eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben. Das Verfahrensziel ist zwar Weiterbeschäftigung, doch enden Kündigungsschutzverfahren meist mit einer gütlichen Einigung und Abfindung.
Gründung von Betriebsräten: Der Betriebsrat ist ein wichtiges betriebsverfassungsrechtliches Organ, welches die Mitbestimmungsrechte der Mitarbeiter eines Betriebes gewährleistet. Nicht wenige Arbeitgeber versuchen die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern. Begleitet von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gelingt die rechtssichere Gründung.
Aufhebungsverträge: Strebt ein Arbeitgeber die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses an, ist er in der Regel bereit, sich das etwas kosten zu lassen. Doch Vorsicht, zum einen muss die Vereinbarung so gestaltet werden, dass eine Sperre des Arbeitslosengeldes vermieden wird und zum anderen hängt die mögliche Höhe der Abfindung vom Verhandlungsgeschick ab.
Arbeitsverträge: Um alle Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses zu regeln werden zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Arbeitsverträge geschlossen. Es ist grundsätzlich ratsam einen vorliegenden Arbeitsvertrag vor der Unterzeichnung durch eine Fachanwalt für arbeitsrecht prüfen zu lassen.
Wir von der Münchner Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig. Wir vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 089-3839870
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