Anwaltskosten nach einer Kündigung

Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung

Bevor für eine rechtsanwaltliche Beratung oder Vertretung Kosten anfallen, nutzen Sie bitte, unsere kostenlose Ersteinschätzung, in Form unserer Soforthilfe. Dafür reicht ein Anruf unserer Nummer 0941-38177705. Hier erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt, dem können Sie Ihr Anliegen erläutern und kriegen danach eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Lage.

Diese Informationen und die damit verknüpften Aussichten befähigt Sie, selbst einzuschätzen, inwieweit sich in der Sache eine intensivere anwaltliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Nun können Sie völlig unbelastet entscheiden, denn erst die nachfolgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.


Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgen die Kosten für die Beratung durch den Rechtsanwalt. In unserer Regensburger Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. Im Laufe dieses Beratungsgesprächs wird auch analysiert, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Nebenbei bemerkt, dieses Gespräch ist für Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT e.V. kostenlos. Hier können Sie dem Verein beitreten.

Anwaltliche Vertretung nach einer Kündigung heißt überwiegend, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Regensburg zu führen. Genau wie die anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab. Der schließlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, der bei einer Kündigungsschutzklage drei Bruttogehälter beträgt.

Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten insgesamt 7.250,00 Euro müssen Sie mit Anwaltskosten von 1517,25 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 597,38 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 7.250,00 Euro Streitwert, 3.034,50 Euro nach einem Urteil und 4.229,26 Euro nach einer Einigung.

Wir von der Regensburger Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0941 38177705


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