Bei Kündigung, Anwalt einschalten

Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?

Klugerweise sofort! Nachdem Mitarbeiter eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Indes kommt es gerade in dieser Zeit darauf an, schnelle und richtige Entscheidungen zu treffen und allein aufgrund dessen ist es nötig unverzüglich einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Zu viele Gekündigte scheuen sich einen Anwalt zu konsultieren, da sie hohe Honorare befürchten, obwohl es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Rechtsanwalt wird Sie zunächst anhören. Sowie Sie Ihre Lage beschrieben haben, geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre juristischen Chancen selber zu bewerten.


Auf was es nach einer Kündigung ankommt

Essenziell ist, sich vom Arbeitgeber nicht beeinflussen zu lassen, denn es gibt keine Notwendigkeit oder Pflicht etwas zu unterzeichnen. Indes läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, entweder durch mangelhafte Kündigungsgründe oder wegen Formfehler.

Treten Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht heran, da mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wenn jemand diese außer Acht lässt, verspielt er rechtliche Möglichkeiten und riskiert den Verlust von Geld.

In der Folge einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, ist eine Dreiwochenfrist zu beachten, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das besagt für den Entlassenen, wenn er nicht innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig ihres Wirkungsgrades, als hingenommen.

Aber Vorsicht, gibt es doch viel kürzere Fristen, welche mit einer Kündigung zu laufen beginnen, so muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Folglich empfiehlt es sich nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen und eine kostenlose Ersteinschätzung einzuholen.

Wir von der Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich Arbeitnehmer aus Regensburg. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0941-38177705


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