Mobbing



Mobbing am Arbeitsplatz

Was ist Mobbing?

Das laufende sowie systematische Herabsetzen, Diskriminieren und Ausgrenzen von Menschen über eine längere Dauer nennt man Mobbing, allerdings handelt es sich dabei nicht um einen juristischen Begriff. Unter der Wendung Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, welche aber nur teilweise strafbewehrt sind. Mobbing ist eine vielschichtige Erscheinung, welche allein in Deutschland etwa anderthalb Millionen Beschäftigte auf der Arbeit betrifft.

Mobbing auf Arbeit wird oftmals durch fehlerhafte Arbeitsorganisation hervorgerufen, da die Mitarbeiter eines Betriebes eine Art Zwangsgemeinschaft bilden, die unter ungünstigen Umständen Konflikte und Zerwürfnisse fördert. Gelingt es der Betriebsleitung des Unternehmens nicht, die Rahmenbedingungen zu verändern, bildet sich ein idealer Nährboden für Mobbing und dann suchen Personen mit geringem Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.

Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist eine unerwünschte Struktur mit zahlreichen möglichen Mitwirkenden, die es zu durchschauen gilt. Einige Kollegen schauen einfach nur weg, weil sie sich sorgen ansonsten ebenfalls zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zusehen und dazu kommen die Mittäter welche den Täter bei seinen Mobbinghandlungen bestärken.

Wenn ein Mitarbeiter das Gefühl hat gemobbt zu werden, sollte er sich wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Sofern das nichts nutzt, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Führen eines Mobbing-Tagebuchs bewährt hat.

Im Mobbing-Tagebuch muss der Gemobbte einzelne Mobbinghandlungen über ein paar Wochen genau erfassen, das heißt, sorgfältig notieren, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es gibt. Bloße Vermutungen, Verallgemeinerungen, eigene Wertungen und Beschimpfungen gehören freilich nicht hinein.

Gehen mit solchen Mobbinghandlungen Beleidigungen, sexuelle Nötigung, Tätlichkeiten oder auch üble Nachrede einher, kann eine Strafanzeige gestellt werden. Bei jeder Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber grundsätzlich in der Pflicht, denn dieser muss das Mobbing unterbinden, indem er die Täter abmahnt, versetzt oder entlässt.

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